Ich bin ausschließlich im Strafrecht sowie in den angrenzenden Nebengebieten tätig.

Das Strafrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich kontinuierlich weiterentwickelt. Um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bilde ich mich regelmäßig fort.

Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Diese Bezeichnung wird nur Rechtsanwälten zuerkannt, die besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung im Strafrecht nachweisen können.

Tätigkeit

Ich übernehme die Verteidigung in Strafverfahren, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts sowie im allgemeinen Strafrecht. Hierzu zählen unter anderem Verfahren wegen Körperverletzungs-, Tötungs-, und Vermögensdelikten. Zudem vertrete ich Mandanten in Vollstreckungs- und Entschädigungsverfahren.


Arbeitsweise

Eine effektive Verteidigung setzt ein belastbares Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger voraus. Ich lege daher Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Die Bearbeitung der Mandate erfolgt nicht schematisch, sondern orientiert sich an den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls. Persönliche Besprechungstermine bilden dabei regelmäßig die Grundlage der Zusammenarbeit.


Unabhängig davon kann die Kommunikation auf Wunsch auch vollständig digital erfolgen.

Die Mandatsbearbeitung erfolgt weitgehend papierlos unter Nutzung DSGVO-konformer technischer Lösungen.


Die Ermittlungsakte wird vollständig in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Eine umfassende Kenntnis des Akteninhalts ist Voraussetzung für eine sachgerechte Verteidigung. Persönliche Besprechungstermine können jederzeit vereinbart werden.