Ich bin ausschließlich im Bereich des Strafrechts und dessen Nebengesetzen tätig. Eine regelmäßige Fortbildung betreffend die aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Neuerungen sind für mich eine Selbstverständlichkeit.

Durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg habe ich die Befugnis zur Führung des Titels

 "Fachanwalt für Strafrecht"

erlangt.

Strafrechtliche Sanktionen haben  meist erhebliche Folgen für die betroffene Person. Für die bestmögliche Verteidigung ist es daher unabdingbar, dass ich Sie intensiv in die Bearbeitung des Mandats einbinde und Sie über Ihr Verfahren jederzeit informiere.  

Solange Sie noch keine Möglichkeit hatten, in die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft Einsicht zu nehmen gilt der Grundsatz:

Schweigen!


Nachteile werden Sie durch Ihr Schweigen nicht erfahren. Im Gegenteil können Sie sich durch vorschnelle Angaben bestimmte Verteidigungsstrategien verbauen.

Nachdem ich mir einen Überblick über das Verfahren verschafft habe, erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam und unter Berücksichtigung der jeweiligen Risiken den optimalen Weg der Verteidigung.